Anordnung: Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff

14. November 2018: Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg erlässt gemäß § 6 Abs. 10 Düngeverordnung nachfolgende Anordnung über die Anwendung von Düngemitteln.