Freiflächen-Photovoltaikanlage in Sinzing
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2019 beschlossen, ein für die Genehmigung dieser Anlage notwendiges Bauleitplanverfahren einzuleiten. Auf die Gemeinde dürfen allerdings keine Kosten zukommen, da es sich hierbei um eine private Investition handelt. In dem Verfahren werden alle betroffenen Fachstellen, wie z.B. die Untere Naturschutzbehörde beteiligt, da diese Fläche in den Ausläufen eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Verfahrens beteiligt und können Einwände zu dem Vorhaben abgeben. Der Gemeinderat hat aufgrund der Fernwirkung dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage entschieden, ein Blendgutachten beauftragen zu lassen. Das Bebauungsplanverfahren dauert ca. 8 Monate. Parallel dazu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels eines Deckblattes notwendig.
Bei den Grundstücken Fl. Nr. 496 und 493 jeweils der Gemarkung Sinzing handelt es sich um Flächen nahe der BAB 3 wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt: Lageplan