Information zu steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen in der Gemeinde Sinzing

01. April 2020: Um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen und deren Liquidität zu verbessern, hat die Staatsregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das unter anderem steuerliche Hilfen beinhaltet. Zu diesem Zweck soll die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert werden, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt und Vollstreckungen ausgesetzt werden.

Informationen zur Unterstützung für Unternehmen unter anderem zum Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung finden Sie unter anderem

• auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
   https://www.stmwi.bayern.de/

• auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz:
   https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/

• auf der Homepage des Landkreises Regensburg - Wirtschaftsförderung:
   https://www.landkreis-regensburg.de/wirtschaft-energie/wirtschaftsfoerderung/

Zudem werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.

Um die negativen Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen im Gemeindegebiet abzufedern, gewährt die Gemeinde Sinzing Liquiditätshilfen in Form erleichterter Gewerbesteuer-Stundungen.

Für Gewerbesteuer-Nachforderungen gilt:

Sollte es aufgrund des Corona-Virus nachweislich zu Liquiditätsengpässen kommen, können für Veranlagungszeiträume ab 2018 Stundungen mit monatlicher Ratenzahlung bis zum 31.12.2020 gewährt werden. Die Liquidität der Unternehmen soll dadurch verbessert werden. Auf eine Festsetzung der üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat kann im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichtet werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Pandemie ursächlich ist. Dabei wird ein großzügiger Beurteilungsmaßstab angelegt.

Der Stundungsantrag ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die Gemeinde Sinzing, Kämmerei, zu stellen. Der Antrag muss begründet und mit einem Vorschlag zur beabsichtigten Ratenzahlung versehen werden. Der entstandene Liquiditätsengpass ist nachzuweisen, z.B. durch Vorlage von Kontoauszügen.

Ohne Vorlage von entsprechenden Nachweisen kann der Antrag nicht bearbeitet werden und ist abzulehnen.

Formulare für Ihren Stundungsantrag:
• Antrag auf Stundung / Ratenzahlung
Erklärung persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Erklärung persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Betriebsvermögen

Für die Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen gilt:

Hinsichtlich der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 kann bei Bedarf ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden, sobald ersichtlich ist, dass die Gewerbeerträge der Unternehmen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer als bisher angenommen sein werden. Die Liquidität im laufenden Jahr wird dadurch ebenfalls verbessert.

Da die Vorauszahlungen auf einem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes beruhen, bitten wir, die Herabsetzung des Messbetrags bei dem jeweils zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt zu beantragen. Bitte lassen Sie der Gemeinde Sinzing eine Durchschrift oder Kopie dieses Antrags per E-Mail (kaemmerei@sinzing.de) oder FAX (0941/39602-99) zukommen.

Ein entsprechendes Antragsformular bietet das Bayerische Landesamt für Steuern auf seiner Homepage https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/  an.

Im Fall von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer-Stundungen können sich Betroffene an das Finanzamt wenden.