Niederschlagswassergebühr - Meldepflicht bei Änderungen

28. Mai 2018: Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr sind Änderungen der versiegelten Flächen, Versickerungsanlagen und Zisternen vom Grundstückseigentümer unverzüglich mitzuteilen.
Beispiel Niederschlagswasserentwässerung

In der Gemeinde Sinzing werden die Gebühren für die Entsorgung des Abwassers gesplittet erhoben. Die Abwassergebühr teilt sich auf in Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr.

Es wird nicht nur das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen auf dem Grundstück. Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, die an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind oder über die Straße entwässert werden.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist,

  • Änderungen an der Größe oder dem Versiegelungsgrad der bebauten und versiegelten Flächen,
  • die Anlage von neuen Hofflächen, Stellplätzen, Wegen,
  • die Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen

sowie

  • die Schaffung und Veränderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser

unverzüglich mitzuteilen (Anzeigepflicht).

Bitte teilen Sie die Veränderung der Gemeinde Sinzing schriftlich mit, damit die Abwassergebühren detailliert und wahrheitsgetreu berechnet werden können.

Die Änderung kann mitgeteilt werden durch

  • Ausfüllen eines neuen Erhebungsbogens oder einer Änderungsmitteilung,
  • formlose Mitteilung mit den Angaben der Flächenänderung und der Art der Versickerung,
  • persönliche Vorsprache.

Eine Zusammenstellung der hinterlegten Flächen für Ihr Grundstück finden Sie Flächen finden Sie in Ihrer Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren unter dem Punkt "Berechnung der gebührenrelevanten Fläche für die Niederschlagswassergebühr" (in den meisten Fällen auf Seite 4 des Bescheides).

Ein Verstoß gegen die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (Anstalt des öffentlichen Rechts) stellt eine Steuerhinterziehung dar, die mit strafrechtlichen Folgen geahndet werden kann.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09