Öffentliche Zahlungsaufforderung - Hundesteuer

19. März 2018: Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass bis spätestens 1. April 2018 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird.

Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid.
Für das Jahr 2018 wurden - wie bereits 2017 und 2016 - keine neuen Bescheide für die Hundesteuer versandt. Bescheide aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit. Aus diesen Bescheiden ist die Steuerschuld für die Folgejahre zu entnehmen.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht.

Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 ist am 1. April 2018 fällig.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der Beträge bis spätestens 1. April 2018.

Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung:

  • Sparkasse Regensburg (IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG)
  • Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (= ab dem Tag nach der Fälligkeit!). Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Sinzing dabei nicht.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftverfahren

Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09