Selbstkontrolle des Wasserzählers kann unnötigen Ärger und Kosten ersparen

28. Mai 2018: Immer wieder kommt es nach der Jahresabrechnung der Abwassergebühren vor, dass Bürger bei der Gemeinde vorsprechen und einen Antrag auf Erlass von Abwassergebühren stellen möchten, weil zu hohe Verbrauchswerte festgestellt wurden.

Diese sind meistens auf Wasserrohrbrüche, undichte Spülkästen an Toiletten, tropfende Wasserhähne, schadhafte Ventile an der Heizungsanlage, defekte Entkalkungsanlagen oder ähnlichem zurückzuführen.

Um sich vor solchen unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir daher dringend im eigenen Interesse eines jeden Wasserabnehmers in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler selbst zu kontrollieren.

Notieren Sie am besten monatlich Ihren Zählerstand und vermerken Sie diesen auf einem Kontrollblatt (beispielsweise: Kontrollblatt). So können Sie rechtzeitig feststellen, ob der Wasserverbrauch normal oder ungewöhnlich verläuft und im Falle eines Defektes relativ schnell reagieren und Ihren Wasserinstallateur bzw. Heizungsbauer benachrichtigen.

Eine Absetzung bei den Abwassergebühren kann nur dann erfolgen, wenn der schadensbedingte Mehrverbrauch nachweislich nicht der gemeindlichen Kanalisation zugeführt wurde.

Sollte so ein Fall auftreten, möchten wir Sie bitten, uns dies schnellstmöglich mitzuteilen. Spätestens jedoch nach dem Erhalt Ihrer Wasserabrechnung, wo Ihnen der Mehrverbrauch an Wasser im Vorjahr aufgefallen sein sollte.

Für einen Erlass von Abwassergebühren ist ein Antrag auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen (Antragsformular: hier) zu stellen. Hierbei ist ausdrücklich zu erklären, wohin das Wasser gelangt ist. Erforderlichenfalls werden die Angaben des Antragstellers auch überprüft. Die Reparatur des Wasserleitungsschadens ist in geeigneter Weise nachzuweisen, z. B. Kopie der Rechnung und des Arbeitsprotokolls des mit der Reparatur beauftragten Fachbetriebs, Fotos vom Schadensereignis, Schriftwechsel bei Versicherungsschäden etc. Sind die Angaben glaubhaft, wird die abzusetzende Wassermenge bei den Abwassergebühren nach dem rechnerisch ermittelten Mehrverbrauch anhand der Vorjahresverbräuche geschätzt.

Bei Fragen:

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Berchtold, Sabine
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