Wohnanlage Jakobsiedlung
Diese wurden in der Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses behandelt. Die Abwägungen dazu gingen zurück an die Fachstellen.
Die wesentlichen Stellungnahmen sind von der Unteren Immissionsschutzbehörde zum Thema Lärmschutz, vom Staatlichen Straßenbauamt sowie von dem benachbarten Gewerbebetrieb abgegeben worden.
Durch die Auflagen der Gemeinde bei den baulichen Maßnahmen kann die Lärmimmission so eingeschränkt werden, dass keine Gefährdung sowohl für die zukünftigen Bewohner als auch zum Bestandsschutz des bestehenden Gewerbebetriebes bestehen. Dabei dient das neu geplante gewerbliche Gebäude (Querriegel) als Lärmpuffer zwischen der Wohnbebauung und dem angrenzenden Gewerbebetrieb. Damit wird durch die Bebauung der Fortbestand des angrenzenden Gewerbebetriebes nicht beeinträchtigt. Das Staatliche Straßenbauamt fordert eine Linksabbiegespur, die im Rahmen der Planung für den Verkehrskreisel mit umgesetzt werden soll.
Durch die Bauleitplanung wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortseingangs der Gemeinde Sinzing sichergestellt.