Bekanntmachung

04. November 2015: der Gemeinde Sinzing vom 09.11.2015 - Nr. 10.1 – 6102/67 - betreffend: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Windpark Sinzing“
Windpark Sinzing.png

hier:   Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat am 30. September 2015 mit Beschluss Nr. 64 Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 „Windpark Sinzing“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Windpark Sinzing“ nebst Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 17.11.2015 bis einschließlich 16.12.2015 im Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zi-Nr. 102, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Planunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Während dieser Frist werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und die Bürger über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Den Bürgern wird weiterhin die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB kein Anspruch.

Die Planunterlagen können Sie auf unserer Homepage unter www.sinzing.de einsehen. 

Sinzing, den 02.11.2015, Gemeinde Sinzing

Patrick Grossmann, Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht: Anschlag a.d. Amtstafel am 09.11.2015