Feldgeschworene gesucht!
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt.
Aufgaben u.a.:
- Mitwirkung bei der Abmarkung der Grundstücke durch das Vermessungsamt
- Beschaffung und Transport von Grenzmarken und anderen notwendigen Abmarkungsmaterialien
- Überwachung der Grenzzeichen
- Grenzbegehungen
Wer kann Feldgeschworener werden? Jeder Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde nachweist und geistig und körperlich den Aufgaben des Feldgeschworenen gewachsen ist.
Aufwandsentschädigung Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Gebührenordnung. Diese beträgt aktuell 14,29 Euro pro Stunde.
Interessenten werden gebeten, sich bis zum 31.07.2022 bei der Gemeinde Sinzing, Herrn Riedl, Tel.: 0941/39602-22 oder per Mail an bauamt@sinzing.de zu melden.