Rechtsaufsichtliche Prüfung und Genehmigung des genehmigungspflichtigen Bestandteils (Kreditaufnahme) des Haushaltes 2020

13. Mai 2020: Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 geprüft und die enthaltene Kreditaufnahme genehmigt.

Mit Schreiben vom 21.04.2020, Az: S12-027.13-Sed., teilt die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Regensburg mit, dass die in der Sitzung des Gemeinderates am 25.03.2020 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 rechtsaufsichtlich geprüft wurde und für den genehmigungspflichtigen Bestandteil (Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.

 

Zur Begründung führt das Landratsamt Folgendes an:

 

„Die Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig.

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde kann als gesichert angesehen werden, wenn sie voraussichtlich in der Lage ist, ihren bestehenden Ausgabeverpflichtungen nachzukommen, ihr Vermögen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und die Finanzierungskosten und Folgekosten bevorstehender notwendiger Investitionen zu tragen. Investitionslasten, die zwangsläufig in späteren Jahren auf die Gemeinde zukommen, sind zu berücksichtigen.

 

Dem Ergebnishaushalt kommt im doppischen Haushaltswesen eine vorrangige Bedeutung zu. Die Gemeinde geht hier von einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 1.810.100,00 € aus.

 

Die Zeilen 1 bis 14 des Finanzhaushalts enthalten gemäß § 3 Abs. 1 KommHV-Doppik alle laufenden Ein- und Auszahlungen. In der kameralen Buchhaltung wären diese dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.527.000,00 € entspricht somit der kameralen Zuführung des Verwaltungshaushalts zum Vermögenshaushalt. Bei ordentlichen Tilgungen in Höhe von 286.100,00 € wird von einer freien Finanzspanne von 1.524.000,00 € ausgegangen.

 

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres ca. 2.797.100,00 €. Im Jahr 2020 könnte sich der Stand auf 5.011.000,00 € erhöhen, falls der festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in voller Höhe gezogen werden muss. Dies würde eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 676,61 € bedeuten. Der Landesdurchschnitt der bayerischen Gemeinden vergleichbarer Größenklasse beläuft sich 31.12.2018 auf 728,00 € (einschließlich Schulden der Eigenbetriebe). Die Gemeinde Sinzing liegt damit weiterhin unter dem Landesdurchschnitt der Gemeinden vergleichbarer Größenklasse.

Die Schulden des Kommunalunternehmens sind rentierlich.

 

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Entwicklung ist davon auszugehen, dass zentrale Einnahmeansätze nicht haltbar sein werden. Die Gemeinde wird sich daher vorerst einen Überblick verschaffen und mit Auftragserteilungen noch zuwarten. In dieser Vorgehensweise liegt auch eine Chance. Für den Fall, dass in der Baubranche tatsächlich die Auftragslage wegbrechen sollte, würden sich über einen verschärften Wettbewerb für die Gemeinde wirtschaftlichere Ergebnisse einstellen. Mit der Vergabe öffentlicher Aufträge würde die Gemeinde darüber hinaus die Wirtschaft stärken (antizyklisches Handeln).

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinzing ist offenkundig gegeben. Hinsichtlich der He-besätze für die Grundsteuern bestehen Einnahmereserven. Da aus diesem Grund eine erhöhte Kreditaufnahme auch im Falle eines Nachtragshaushalts in Aussicht gestellt werden kann, ist der festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen trotz der geänderten wirtschaftlichen Lage rechtsaufsichtlich zu genehmigen.“

 

Der Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Sinzing schließt im

 

- Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag

 

der Erträge von                                                                                  14.490.200,00 €

und der Aufwendungen von                                                              12.680.100,00 €

mit einem Saldo (Jahresergebnis) von                                            + 1.810.100,00 €

 

- Finanzhaushalt

 

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag

der Einzahlungen von                                                                        13.283.500,00 €

und der Auszahlungen von                                                                10.756.500,00 €

mit einem Saldo von                                                                         + 2.527.000,00 €

 

b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag

der Einzahlungen von                                                                          4.767.000,00 €

und der Auszahlungen von                                                                  8.400.000,00 €

mit einem Saldo von                                                                         – 3.633.000,00 €

 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag

der Einzahlungen von                                                                          2.500.000,00 €

und der Auszahlungen von                                                                     286.100,00 €

mit einem Saldo von                                                                         + 2.213.900,00 €

 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von                                    + 1.107.900,00 €

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 finden Sie hier.

Die Haushaltssatzung 2020 finden Sie hier.